Hausordnung

Hausordnung

20_ranzen

Allgemeines

  • Das Schulgebäude ist an Unterrichtstagen für die Schülerinnen und Schüler ab 7:50 Uhr geöffnet, ab dann ist die Aufsicht gewährleistet. Die Kinder gehen auf direktem Weg in ihre Klassenräume. Die Unterrichtszeit beginnt pünktlich um 8:00 Uhr. (Für die Betreuende Grundschule gelten die Betreuungszeiten.)
  • Fahrräder oder Roller müssen aus Versicherungsgründen auf dem Schulgelände geschoben und an den Fahrradständern abgestellt und abgeschlossen werden.
  • Garderobe und Turnbeutel werden an den Kleiderhaken im Flur vor dem Klassensaal aufgehängt. Die Sportsachen sollten von Montag bis Freitag in der Schule sein.
  • Kopftücher, Schmuck und Uhren dürfen im Sport- und Schwimmunterricht nicht getragen werden. Das Tragen von Sportbrillen wird empfohlen. Geld, Schmuckgegenstände und elektronische Geräte sind durch die Schule nicht versichert.

Verhalten in der Schule

  • Im Schulgebäude verhalten sich die Schüler und Schülerinnen ruhig und friedlich.
  • Im Klassenraum gelten die vereinbarten Klassenregeln.
  • Im Bereich der Sporthalle gilt die Turnhallenordnung. Die Turnhalle wird nur auf Anweisung einer Lehrkraft oder anderer Erwachsener betreten.

Pause

  • Für die Frühstückspause sollten die Kinder täglich ein gesundes Frühstück und ausreichend Getränke mit in die Schule bringen.
  • Während der großen Pausen verlassen grund-sätzlich alle Kinder den Unterrichtsraum und das Schulgebäude.
  • Alle Schülerinnen und Schüler bleiben während der Pausen auf den Spielflächen des Schulgeländes.
  • Ansprechpartner in der Pause sind aufsichtsführende Lehrkräfte und Pausenhelfer (speziell ausgebildete Schülerinnen und Schüler).
  • Beim Klingelzeichen am Pausenende stellen sich alle an den vereinbarten Plätzen geordnet auf, bis sie von den Lehrkräften abgeholt werden.

Toiletten

  • Die Toiletten sind nach Benutzung ordentlich und zügig zu verlassen.

Nach dem Unterricht

  • Alle Schülerinnen und Schüler gehen auf dem direkten Weg nach Hause oder in die Betreute Grundschule bzw. zur Hausaufgabenbetreuung.
  • Die Aufsichtspflicht der Schule beziehungsweise des Betreuungspersonals endet nach Verlassen des Schulgeländes.

Feueralarm

  • Bei Feueralarm verlassen Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte ruhig und zügig das Schulhaus oder die Turnhalle so, wie es beim Probealarm geübt wurde und in der Brandschutzordnung festgelegt ist.

Besondere Hinweise

  • Eltern/Sorgeberechtigte sind verpflichtet, die Schule vor Unterrichtsbeginn über das Fehlen ihres Kindes per SDUI oder telefonisch zu informieren. Spätestens am dritten Fehltag müssen die Gründe schriftlich dargelegt werden. Die zusätzliche Vorlage von ärztlichen Nachweisen kann in besonderen Fällen verlangt werden.
  • Eltern verabschieden ihre Kinder am Schultor und holen sie auch dort ab.
  • Eine Freistellung vom Unterricht oder sonstigen schulischen Veranstaltungen ist nur aus zwingenden Gründen zulässig. Anträge auf Befreiung vom Unterricht sind rechtzeitig mit der Klassenleitung bzw. der Schulleitung zu klären. Außerhalb der Ferien gilt die Schulpflicht. Ferienverlängerungen sind auszuschließen.
  • Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben und maximal bis zu den nächsten Ferien aufbewahrt.
  • Verluste oder Schäden an Brillen (nur bei sachgemäßem Gebrauch während der Schulzeit), Fahrrädern (korrekt im Fahrradständer abgeschlossen) oder Kleidungsstücken und Schulmaterialien sind den Lehrkräften sofort zu melden.
  • Für mutwillige Schäden an Schuleigentum haften die Eltern.
  • Unfälle, die sich auf dem direkten Schulweg oder während der Schulzeit auf dem Schulgelände ereignen, sind umgehend den Lehrern zu melden. Erfolgt dies zu spät oder überhaupt nicht, kann dies die Versicherungsleistung gefährden.
  • In die Schule sind nur Schulmaterialien mitzubringen. Die Nutzung von Handys und Smartwatches ist auf dem Schulgelände untersagt. Elektronische Geräte sind nicht versichert.
  • Änderungen von Adresse und Telefonnummer müssen der Klassenleitung unverzüglich gemeldet werden.