Hausordnung

Hausordnung

20_ranzen

Allgemeines

  • Das Schulgebäude ist an Unterrichtstagen für die Schüler ab 7:50 Uhr geöffnet, ab dann ist die Aufsicht gewährleistet. Die Unterrichtszeit beginnt um 8:00 Uhr.
  • Schüler, die vor 7:50 Uhr auf dem Gelände eintreffen, halten sich ausschließlich friedlich im Schulhof auf. Ab 7:50 Uhr gehen die Schüler auf dem direkten Weg in ihre Klassenräume.
  • Fahrräder oder Roller müssen aus Versicherungsgründen auf dem Schulgelände geschoben und an den Fahrradständern abgestellt und abgeschlossen werden. Kinder ohne bestandene Radfahrprüfung sollten auf dem Schulweg mit Fahrrad oder Roller von einem Erwachsenen begleitet werden.
  • Garderobe und Turnbeutel werden an den Kleiderhaken im Flur vor dem Klassensaal aufgehängt. Die Sport-sachen sollten von Montag bis Freitag in der Schule sein.
  • Kopftücher, Schmuck und Uhren dürfen im Sport- und Schwimmunterricht nicht getragen werden. Das Tragen von Sportbrillen wird empfohlen. Geld, Schmuckgegen-stände und elektronische Geräte sind durch die Schule nicht versichert.

Verhalten in der Schule

  • Im Schulgebäude verhalten sich die Schüler und Schülerinnen ruhig und friedlich.
  • Im Klassenraum gelten die vereinbarten Klassenregeln.
  • Im Bereich der Sporthalle gilt die Turnhallenordnung. Die Turnhalle wird nur auf Anweisung einer Lehrkraft oder anderer Erwachsenen betreten.

Pause

  • Für die Frühstückspause sollten die Kinder täglich ein gesundes Frühstück und ausreichend Getränke mit in die Schule bringen.
  • Während der großen Pausen verlassen grundsätzlich alle Schüler den Unterrichtsraum und das Schulgebäude.
  • Alle Schüler bleiben während der Pausen auf den Spielflächen des Schulgeländes.
  • Ansprechpartner in der Pause sind aufsichtsführende Lehrkräfte, Pauseneltern und Pausenhelfer (speziell ausgebildete Schüler).
  • Beim Klingelzeichen am Pausenende stellen sich alle an den vereinbarten Plätzen geordnet auf, bis sie von den Lehrern abgeholt werden.

Toiletten

  • Die Toiletten sind nach Benutzung ordentlich und zügig zu verlassen.

Nach dem Unterricht

  • Alle Schüler gehen auf dem direkten Weg nach Hause oder in die Betreute Grundschule bzw. zur Hausaufgabenbetreuung.
  • Die Aufsichtspflicht der Schule beziehungsweise des Betreuungspersonals endet nach Verlassen des Schulgeländes.

Feueralarm

  • Bei Feueralarm verlassen Schüler und Lehrer ruhig und zügig das Schulhaus oder die Turnhalle so, wie es beim Probealarm geübt wurde und in der Brandschutzordnung festgelegt ist.

Besondere Hinweise

  • Es ist wichtig, dass die Lehrer vor Unterrichtsbeginn über das Fehlen von Schülern informiert werden. Eltern/Sorgeberechtigte können Mitschüler bitten, in der Schule Bescheid zu geben oder zwischen 7:30 und 7:50 Uhr telefonisch über das Fehlen informieren. Spätestens am Ende der Fehlzeit ist der Klassen-leitung eine schriftliche Entschuldigung, nach längerer Erkrankung (ab 3 Tage) eine ärztliche Bestätigung vorzulegen.
  • Eltern verabschieden ihre Kinder am Schultor und holen sie auch dort ab.
  • Eine Freistellung vom Unterricht oder sonstigen schulischen Veranstaltungen ist nur aus zwingenden Gründen zulässig. Anträge auf Befreiung vom Unterricht sind rechtzeitig mit der Klassenleitung bzw. der Schulleitung zu klären. Außerhalb der Ferien gilt Schulpflicht. Ferienverlängerungen sind auszuschließen.
  • Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben und maximal bis zu den nächsten Ferien aufbewahrt.
  • Verluste oder Schäden an Brillen (nur bei sachge-mäßem Gebrauch während der Schulzeit) Fahrräder (korrekt im Fahrradständer abgeschlossen) oder Kleidungstücken und Schulmaterial sind den Lehrern sofort zu melden.
  • Für mutwillige Schäden an Schuleigentum haften die Eltern.
  • Unfälle, die sich auf dem direkten Schulweg oder während der Schulzeit auf dem Schulgelände ereignen, sind umgehend den Lehrern zu melden. Erfolgt dies zu spät oder überhaupt nicht, kann dies die Versicherungsleistung gefährden.
  • In die Schule sind nur Schulmaterialien mitzubringen. Elektronische Geräte – auch Handys und Smartwatches – bleiben zu Hause. Sie sind nicht versichert.
  • Änderungen von Adresse und Telefonnummer müssen der Klassenleitung unverzüglich gemeldet werden.